Ausbildung von Brandschutzhelfern
gem. Information DGUV 205-023

Brandschutzhelfer

Gem. ASR A2.2 müssen 5% der Beschäftigten zum Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

Es handelt sich um ein eintägiges Seminar mit Theorie- und Praxisteil

 

Schulungsinhalt:

 

Theorie 

Grundzüge des Brandschutzes

– Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen

– häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen

– betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe

 

Betriebliche Brandschutzorganisation

– Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung

– Regeln für das Erstellen und das Aushängen“

– Alarmierungswege und -mittel

– betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen

– Sicherstellung des eigenen Fluchtweges

– Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ 

 

Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen – Brandklassen A, B, C, D und F

– Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln

– geeignete Feuerlöscheinrichtungen

– Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen  

– Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten

 

Gefahren durch Brände

– Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)

– thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)

– mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)

– besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)

 

Verhalten im Brandfall

– Alarmierung

– Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung

– Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten

– ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpersonen für die Feuerwehr)

– Löschen von brennenden Personen 

 

Praxis

– Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen

– Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)

– realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen 

– Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren

– betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)

– Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

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